Lohn statt Taschengeld

Am 13.3.2024 setzte die Regierung erste Schritte zur Umsetzung einer langjährigen Forderung der Lebenshilfe: 36 Mio Euro aus Bundesmitteln und 18 Mio Euro aus Landesmitteln sollen Pilotprojekte finanzieren, die Menschen mit Behinderungen den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in Tagesstrukturen dürfen dabei aber nicht zu kurz kommen.

Mit den insgesamt 54 Mio Euro sollen neue und bestehende Projekte finanziert werden:

  • Inklusive Arbeitsmodelle: Arbeit in Unternehmen mit individuell angepassten Arbeitsplätzen, Mentoring-Programmen und Assistenz am Arbeitsplatz
  • Integrative Arbeitsmodelle: Tagesstruktur-KundInnen sind im Rahmen von Arbeits- oder Ausbildungsverträgen am regulären Arbeitsmarkt tätig
  • Werkstätten*plus: Tagesstruktur-KundInnen mit Arbeits- oder Ausbildungsvertrag.

In allen drei Varianten erhalten Menschen mit Behinderung ein Entgelt und sind sozialversicherungsrechtlich abgesichert.

Da ein beträchtlicher Teil der jetzigen Tagesstruktur-KundInnen nur schwer am allgemeinen Arbeitsmarkt unterkommen wird können, weil sie den Leistungsvorgaben der freien Wirtschaft nicht entsprechen, werden Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf weiterhin in Tagesstrukturen tätig bleiben müssen bzw. dies auch selbst so wollen. Daher ist Lohn statt Taschengeld und eine eigene Sozialversicherung auch in Tagesstrukturen wichtig! („Werkstätten*plus)

Dies ermöglicht den KundInnen ein eigenes Einkommen statt der Abhängigkeit von Unterhaltsleistungen und von Sozialhillfe mit Vermögens-Regress, eine eigene Pension statt Waisenpension und bessere Krankenversicherungsleistungen (z.B. Kostenübernahme in Spitälern und Kuranstalten).

Hier gehts zum ZIB-3-Beitrag zum Thema

Hier findet sich die Pressemeldung der Regierung

 

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