
Erwachsenenvertretung für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung
Manche Menschen können nicht alle Entscheidungen selbst treffen. In diesen Fällen kann eine Erwachsenenvertretung helfen. Hier finden Sie wichtige Informationen, Fragen & Antworten sowie Kontakte für Beratung.
Jeder Mensch ab 18 Jahren darf selbst entscheiden. Eine Erwachsenenvertretung ist nur nötig, wenn die Person nicht in der Lage ist, wichtige Angelegenheiten selbst zu regeln und dadurch Nachteile entstehen könnten.
Das betrifft:
- Finanzen & rechtliche Angelegenheiten
- Medizinische Entscheidungen
- Persönliche Angelegenheiten
Wichtig: Wenn genug Unterstützung durch Familie, Freund*innen oder soziale Dienste da ist, braucht es keine Vertretung.
Gewählte Erwachsenenvertretung
- Die Person versteht, was eine Vertretung bedeutet.
- Sie wählt eine Vertrauensperson und bestimmt, in welchen Bereichen sie unterstützt werden möchte.
Gesetzliche Erwachsenenvertretung
- Wenn eine Wahl nicht möglich ist, können nahe Angehörige übernehmen.
- Es darf pro Bereich nur eine Vertretungsperson geben.
Gerichtliche Erwachsenenvertretung
- Falls keine andere Lösung möglich ist, bestimmt das Gericht eine*n Vertreter*in, meist aus einem Erwachsenenschutzverein oder eine*n Anwalt/Anwältin.
- Gewählte Vertretung: Wird bei einem Notar, Anwalt oder Erwachsenenschutzverein eingetragen und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert.
- Gesetzliche Vertretung: Wird geprüft und ebenfalls im ÖZVV eingetragen.
- Gerichtliche Vertretung: Das Pflegschaftsgericht entscheidet und ernennt eine*n Vertreter*in.
- Gewählte Vertretung endet durch Widerruf, Tod der vertretenen Person oder gerichtliche Entscheidung.
- Gesetzliche Vertretung gilt für maximal drei Jahre oder endet durch Widerruf, Tod oder Gerichtsbeschluss.
- Gerichtliche Vertretung endet nach maximal drei Jahren oder durch Tod beziehungsweise Gerichtsbeschluss.
Mehr Informationen gibt es beim Justizministerium: Erwachsenenschutz – BMJ
Beratung und Antragstellung in Wien: VertretungsNetz