Übergang Schule – Arbeitsleben
Nach Ende der Schulpflicht gibt es für Jugendliche mit intellektueller Beeinträchtigung viele Angebote zum Einstieg ins Arbeitsleben. Eine kleine Orientierungshilfe.
Die Anzahl und Unterschiedlichkeit von Projekten und Anbietern der Berufsausbildung, Qualifizierung, Heranführung, Nachreifung und Begleitung am Arbeitsplatz für Jugendliche mit Behinderung und Benachteiligung sind groß.
Das liegt einerseits daran, dass es in Wien drei verschiedene öffentliche Fördergeber gibt: das Sozialministeriumservice (SMS), das Arbeitsmarktservice (AMS) und den Fonds Soziales Wien (FSW). Andererseits werden verschiedene Schwerpunktgruppen angesprochen, die sich teilweise überlappen: Burschen, Mädchen, lernschwache oder sozial benachteiligte Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund, Jugendliche mit Beeinträchtigungen.
Finden Sie hier eine Übersicht der aktuellen Projekte und Dienstleistungsanbieter in Wien
Für detaillierte Auskünfte zu Ihren ganz persönlichen Fragen stehen gerne diese Beratungsstellen zur Verfügung.
Jugendliche mit intellektueller Beeinträchtigung
Wer sich genauer mit den Angeboten befasst, wird rasch erkennen, dass viele Angebote für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung und höherem Unterstützungsbedarf nur bedingt geeignet sind. Sei es, weil die Angebote zu hohe Eintrittsvoraussetzungen haben, sei es, weil Unterstützung unzureichend oder nur zeitlich befristet gewährt wird oder auf Kundinnen und Kunden zwischen 15 und 25 Jahre beschränkt ist.
Folgende Möglichkeiten werden aber auf Basis des Wiener Chancengleichheitsgesetzes (CGW) vom FSW gefördert und für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung angeboten:
Tagesstruktur
Dieses Angebot nach § 9 CGW (früher „Beschäftigungstherapie“) richtet sich an alle Menschen mit intellektueller und mehrfacher Beeinträchtigung zwischen dem 14. und 65. Lebensjahr (Verlängerung möglich), für die „eine Integration am Arbeitsplatz aktuell und dauerhaft nicht möglich ist“. Je nach Grad der Beeinträchtigung und Wunsch der Betroffenen werden kreative Angebote, dienstleistungsorientierte Arbeitsangebote, Qualifizierungsangebote, dislozierte Tätigkeitsstruktur in Firmen und Umschulungs- und Nachschulungsmaßnahmen („Volontariate“) vom FSW gefördert. Die Dienstleistungen selbst erbringen rund 20 Organisationen in ganz Wien. Siehe dazu die Angebote der Lebenshilfe Wien.
Projekt Allegro
Das Arbeitsintegrationsprojekt der Lebenshilfe Wien richtet sich an junge Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung von 16 bis ca. 30 Jahren:
Im Projekt Allegro lernen die Teilnehmer/innen in einem zweieinhalbjährigen Programm grundsätzliche Arbeitshaltungen, erfahren eigene Interessen und Stärken und probieren verschiedene Tätigkeiten innerhalb der Lebenshilfe und in Firmen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, am Ende in der freien Wirtschaft zu arbeiten, je nach Möglichkeiten von nur zwei Stunden pro Woche bis Vollzeit. Die restliche Zeit kann in der Werkstatt der Lebenshilfe Wien gearbeitet werden.
Die Voraussetzung für eine Teilnahme an diesem Projekt ist daher eine Bewilligung durch den FSW für eine Maßnahme nach §9 CGW (Tagestruktur).
Berufsqualifizierung, Berufsintegration und Arbeitsintegration
Das Ziel berufsorientierter Maßnahmen nach § 10 CGW ist die Erlangung und Aufrechterhaltung von sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnissen. Der FSW fördert entweder allein oder in Co-Finanzierung mit anderen Partnern Leistungen zur Vorbereitung von Menschen mit (intellektuellen) Beeinträchtigungen auf dem offenen Arbeitsmarkt, wie Arbeitstrainings, Berufsfindungs- und Berufsorientierungs- sowie Qualifizierungsmaßnahmen.
Aktuelle Berufsqualifizierungs- und Berufsintegrationsprojekte: On the job, VIA oder Jobwärts
Gewährt wird eine Förderung für Antragstellerinnen und Antragsteller, die die Bereitschaft haben, ihre Arbeitsleistung auf dem freien Arbeitsmarkt einzubringen und die grundsätzlich Gruppenanpassungs- und Lernfähigkeit und eine gewisse Selbstständigkeit mitbringen. Für Neuantragsteller/innen von 15 bis 24 Jahren erstellt das Berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentrum (BBRZ) eine einmalige Berufspotentialanalyse. Es kann aber auch später ein Wechsel von der Tagesstruktur in Berufsqualifizierungsmaßnahmen beantragt werden. In Ausnahmefällen können solche Förderungen auch Klientinnen und Klienten bis zum 34. Lebensjahr und darüber hinaus bewilligt werden.
Die geförderten Maßnahmen der Arbeitsintegration nach § 11 CGW umfassen zwei Arten von Zuschüssen:
- Lohnkostenzuschüsse: Diese werden dann vom FSW gewährt, wenn das SMS oder das AMS aufgrund der Art und Schwere der Beeinträchtigung keine Förderung mehr erbringen. Gefördert wird der Bruttolohn der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers mit Beeinträchtigung im Ausmaß der beeinträchtigungsbedingten Leistungsminderung.
- Zuschüsse für innerbetriebliche Mentor/innen: Die Lohnkosten von Kolleg/innen, die sich für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter mit Beeinträchtigung im Betrieb unterstützend einsetzen, werden im Ausmaß von maximal 25% der Arbeitszeit des Menschen mit Beeinträchtigung refundiert.
Beide Leistungen können von Unternehmen beantragt werden, die Menschen mit Beeinträchtigungen und höherem Unterstützungsbedarf beschäftigen, und werden auch direkt mit den Unternehmen verrechnet.
Rückkehrrecht zu sozialen Leistungen nach gescheiterten Arbeitsversuchen
Ein Mensch mit Beeinträchtigungen hat Anspruch auf eine Reihe von sozialen finanziellen Hilfestellungen, die er bei Antritt einer Arbeitsstelle in der freien Wirtschaft größtenteils verliert, weil er dann als arbeitsfähig betrachtet wird. Das Problem: Wenn das Arbeitsverhältnis wieder beendet wird, sei es, weil der Arbeitgeber oder auch der Arbeitnehmer nicht zufrieden ist, steht der Mensch mit Beeinträchtigung ohne finanzielle Absicherung da: Die Leistungen aus Arbeitslosen- und Notstandshilfe sind aufgrund von Teilzeitanstellungen und schlecht bezahlten Hilfsjobs zu gering, und die sozialen Finanzleistungen können aufgrund der bereits unter Beweis gestellten Arbeitsfähigkeit nicht wiedererlangt werden.
Daher wurde von einer gemeinsamen Initiative des Sozialministeriumsservice (SMS), des Arbeitsmarktservices (AMS) und der Stadt Wien der Arbeitsversuch mit der Rückkehrmöglichkeit in soziale Finanzhilfen geschaffen („Rückversicherung“).
Um welche sozialen Leistungen es geht und was gemacht werden muss, damit Ansprüche nach gescheitertem Arbeitsversuch wieder gewährt werden, lesen Sie hier.
Berufsorientierte Weiterbildung in Lehre und Schulen bis zum 18. Lebensjahr
Wer sich nach Ende der Schulpflicht lieber noch in einer Berufsschule mit Lehre oder in einer Schule des Stadtschulrats weiterbilden will, findet auch hier Möglichkeiten:
- Integrative Berufsausbildung (Teilqualifizierung oder Verlängerte Lehre)
- Berufsvorbereitungslehrgänge des Stadtschulrats
- Sonderschulen