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Auf dem Foto sind zwei Frauen in einem Garten oder Parkbereich zu sehen. Die Frau auf der linken Seite trägt ein weißes T-Shirt mit der Aufschrift „DAILY“, eine gemusterte Shorts und pinke Socken mit Sandalen. Sie hält sich mit einer Hand an einem hölzernen Geländer fest und wird von der anderen Frau an der Hand gehalten. Die Frau auf der rechten Seite trägt ein schwarzes Top, eine helle Shorts und blaue Schuhe. Sie steht stabil neben ihr und scheint sie zu unterstützen. Die Umgebung ist grün, mit Bäumen, Holzbänken und einem kleinen Bewegungspark im Hintergrund. Das Bild vermittelt eine unterstützende und fürsorgliche Atmosphäre.

Erwachsenenvertretung für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung

Manche Menschen können nicht alle Entscheidungen selbst treffen. In diesen Fällen kann eine Erwachsenenvertretung helfen. Hier finden Sie wichtige Informationen, Fragen & Antworten sowie Kontakte für Beratung.

Fragen zum Thema Erwachsenenvertretung

Jeder Mensch ab 18 Jahren darf selbst entscheiden. Eine Erwachsenenvertretung ist nur nötig, wenn die Person nicht in der Lage ist, wichtige Angelegenheiten selbst zu regeln und dadurch Nachteile entstehen könnten.

Das betrifft:

  • Finanzen & rechtliche Angelegenheiten
  • Medizinische Entscheidungen
  • Persönliche Angelegenheiten

Wichtig: Wenn genug Unterstützung durch Familie, Freund*innen oder soziale Dienste da ist, braucht es keine Vertretung.

Gewählte Erwachsenenvertretung

  • Die Person versteht, was eine Vertretung bedeutet.
  • Sie wählt eine Vertrauensperson und bestimmt, in welchen Bereichen sie unterstützt werden möchte.

Gesetzliche Erwachsenenvertretung

  • Wenn eine Wahl nicht möglich ist, können nahe Angehörige übernehmen.
  • Es darf pro Bereich nur eine Vertretungsperson geben.

Gerichtliche Erwachsenenvertretung

  • Falls keine andere Lösung möglich ist, bestimmt das Gericht eine*n Vertreter*in, meist aus einem Erwachsenenschutzverein oder eine*n Anwalt/Anwältin.

  • Gewählte Vertretung: Wird bei einem Notar, Anwalt oder Erwachsenenschutzverein eingetragen und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert.
  • Gesetzliche Vertretung: Wird geprüft und ebenfalls im ÖZVV eingetragen.
  • Gerichtliche Vertretung: Das Pflegschaftsgericht entscheidet und ernennt eine*n Vertreter*in.

  • Gewählte Vertretung endet durch Widerruf, Tod der vertretenen Person oder gerichtliche Entscheidung.
  • Gesetzliche Vertretung gilt für maximal drei Jahre oder endet durch Widerruf, Tod oder Gerichtsbeschluss.
  • Gerichtliche Vertretung endet nach maximal drei Jahren oder durch Tod beziehungsweise Gerichtsbeschluss.

Mehr Informationen gibt es beim Justizministerium: Erwachsenenschutz – BMJ

Beratung und Antragstellung in Wien: VertretungsNetz

Wir helfen dir gerne weiter

Im Verein der Lebenshilfe Wien steht dir unsere Beratungsstelle bei finanziellen und rechtlichen Fragen jederzeit zur Verfügung.

Bernhard Schmid, Generalsekretär der Lebenshilfe Wien lächelt freundlich in die Kamera. Er ist für Spenden an den Verein zuständig. Er hat graue kurze Haare und trägt ein blaues Hemd.

Im Verein der Lebenshilfe Wien steht dir unsere Beratungsstelle bei finanziellen und rechtlichen Fragen jederzeit zur Verfügung.

Mag. Bernhard Schmid

Generalsekretär Lebenshilfe Wien – Verein für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung